Europäische Chemikalienagentur ECHA eröffnet Konsultation zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)

Deutschland hat gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden einen Vorschlag ausgearbeitet, wie der Einsatz von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) eingeschränkt werden könnte. Die Europäische Chemikalienagentur bittet nun alle interessierten Kreise, wissenschaftliche und technische Informationen über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe einzureichen. Von besonderem Interesse sind Informationen zu den Risiken, sozioökonomischen Aspekten und alternativen Stoffen. Die Konsultation läuft bis zum 25. September 2023.

PFAS sind eine Gruppe von Industriechemikalien, die in vielen Industriebereichen und auch im Haushalt weit verbreitet eingesetzt werden, wie beispielsweise bei der Herstellung von Halbleitern oder für Textilbeschichtungen.

Weitere Schritte

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden die Beiträge der Konsultation nutzen, um die vorgeschlagene Beschränkung zu bewerten und eine Stellungnahme dazu abzugeben. Anschließend entscheiden Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Vorschlags und der Stellungnahme der Ausschüsse über das weitere Vorgehen – ob also der PFAS-Einsatz eingeschränkt wird.

Informationsveranstaltung

Eine Online-Informationsveranstaltung wird am 5. April von 11 bis 13 Uhr (Helsinki-Zeit) stattfinden. Während dieser Sitzung werden Experten der ECHA und der fünf nationalen Behörden das Beschränkungsverfahren, den Inhalt des Vorschlags und die Teilnahme an der Konsultation erläutern. Die Sitzung findet in englischer Sprache statt und kann ohne Anmeldung direkt von der ECHA-Homepage aus verfolgt werden. Fragen können im Vorfeld der Sitzung über diesen Link an das Expertengremium gerichtet werden.

PFAS im Rahmen der Chemikalienstrategie

Die EU-Kommission begrüßt die Ausrichtung des Vorschlags der Behörden der fünf Mitgliedstaaten, der im Einklang mit den Verpflichtungen in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit steht.

Die Kommission setzt sich dafür ein, eine giftfreie Umwelt zu schaffen, in der Verbraucherprodukte keine besonders schädlichen Stoffe enthalten, wie krebserregende Stoffe, Umwelthormone, Chemikalien, die in der Umwelt sehr giftig sind oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFAS), die in fast allen Industriezweigen und in vielen Konsumgütern verwendet werden, bedürfen angesichts der zahlreichen Fälle von Boden- und Wasserkontaminationen – einschließlich des Trinkwassers – besonderer Aufmerksamkeit. Deshalb hat die Kommission in der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit (CSS) ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Verwendung von PFAS in der EU schrittweise eingestellt wird, sofern sie nicht nachweislich für die Gesellschaft unverzichtbar sind.

Die Kommission hat sich zu folgendem verpflichtet:

  • Verbot aller PFAS als Gruppe in Feuerlöschschäumen sowie in anderen Verwendungszwecken und Zulassung ihrer Verwendung nur dann, wenn sie für die Gesellschaft unerlässlich sind;
  • PFAS mit einem Gruppenansatz im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften zu Wasser, nachhaltigen Produkten, Lebensmitteln, Industrieemissionen und Abfall zu behandeln;
  • PFAS-Probleme auf globaler Ebene in den einschlägigen internationalen Foren und in bilateralen politischen Dialogen mit Drittländern anzugehen;
  • Festlegung eines EU-weiten Konzepts und Bereitstellung finanzieller Unterstützung im Rahmen von Forschungs- und Innovationsprogrammen zur Ermittlung und Entwicklung innovativer Methoden zur Beseitigung der PFAS-Kontamination in der Umwelt und in Produkten;
  • Bereitstellung von Forschungs- und Innovationsmitteln für sichere Innovationen als Ersatz für PFAS im Rahmen von Horizon Europe.

Quelle : Germany Representation

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