Reform Des Abtreibungsrechts Droht Zu Scheitern


Die Reform des Abtreibungsrechts steht auf der Kippe. Die FDP hat angekündigt, die notwendige Beratung im Rechtsausschuss verhindern zu wollen. Dabei erhöhen Verbände den Druck für eine Abstimmung.

Die von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von 328 Bundestagsabgeordneten auf den Weg gebrachte Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch steht vor dem Scheitern.

Für die FDP machte deren Rechtspolitiker Thorsten Lieb gegenüber dem Portal t-online.de deutlich, dass er die für eine Schlussabstimmung im Parlament notwendige Sondersitzung des Bundestags-Rechtsausschusses ablehne.

Lieb äußerte sich vor einer angesetzten Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Die Zustimmung der FDP wäre voraussichtlich für eine Ausschussmehrheit erforderlich.

Unterstützt durch Petition

Dagegen dringen 50 Verbände der Zivilgesellschaft in einem Eil-Appell an die Abgeordneten des Bundestags auf die Abstimmung. Dazu übergaben Bündnis-Vertreter vor dem Reichstagsgebäude zwei Petitionen mit mehr als 300.000 Unterzeichnern an Bundestagsabgeordnete, wie die Organisation Campact mitteilte.

In der Petition werden die umgehende Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss sowie anschließend die Schlussabstimmung im Plenum noch vor der Bundestagswahl gefordert.

Zu den das Reformvorhaben unterstützenden Verbänden gehören unter anderem der Bundesverband von Pro Familia, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Deutsche Frauenrat.

Entkriminalisierung in ersten zwölf Wochen

Es handelt sich dabei um einen maßgeblich von Grünen und SPD vorangetriebenen Gesetzentwurf, der Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herausnehmen soll. Abtreibungen sollen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht für betroffene Frauen, sich beraten zu lassen, soll bestehen bleiben.

Bislang ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.

Geregelt ist die Abtreibung durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch – den die Antragsinitiatoren per Gesetzesänderung nun abschaffen wollen.

Ob das Vorhaben noch eine Chance hat, vor der Wahl im Bundestag überhaupt zur Abstimmung gestellt zu werden, hängt davon ab, ob der Rechtsausschuss eine Sondersitzung des Bundestags veranlasst – ohne die eine Abstimmung vor der Wahl nicht mehr möglich wäre. Planmäßig kommt der Bundestag nur noch diese Woche Dienstag zusammen.

Grünen-Fraktionsvorsitzende appelliert an Union

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann appellierte an die Abgeordneten der Union, den Weg für eine Abstimmung doch noch auf den letzten Metern freizumachen. “Das ist mein dringender Appell: Setzen Sie sich in der Sache auseinander”, sagte Haßelmann. “Blockieren Sie keine Abstimmung im Deutschen Bundestag!”

Eine Änderung des Abtreibungsrechts sei überfällig, betonte auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete, die den Gruppenantrag mit unterschrieben hat. “Jetzt ist die Chance, über eine verfassungsrechtsfeste Regelung zu entscheiden”, sagte die Grünen-Politikerin.

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