EU-Kommission: Russische Autos Sollen an Grenze Beschlagnahmt Werden

EU-Mitgliedstaaten werden angehalten, Autos von russischen Staatsangehörigen bei einer Einreise in die EU zu beschlagnahmen. Dies wurde am Montag (11. September) deutlich, nachdem die Europäische Kommission eine jüngste Aktualisierung der EU-Sanktionspolitik erläutert hatte.

In der Aktualisierung eines Kommissionsdokuments mit dem Titel „Häufig gestellte Fragen zu Einfuhr, Erwerb und Verbringung gelisteter Güter“ vom Freitag (8. September) wird erklärt, dass russische Staatsangehörige im Rahmen der gegen Moskau verhängten Sanktionen vorübergehend keine persönlichen Güter und Fahrzeuge in die EU einführen dürfen.

Dem Dokument zufolge ist es unerheblich, ob die Fahrzeuge für private oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, und die Beschränkung gilt für alle Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen. Die Dauer des möglichen Aufenthalts des Fahrzeugs in der EU und die Zollverfahren, denen es unterworfen wird, sind ebenfalls nicht relevant, heißt es weiter.

Die neue „Aktualisierung“ scheint weiter zu gehen als das Verbot für Russen, „Luxusautos“ in die EU zu bringen, das mit dem 11. Sanktionspaket verabschiedet wurde. Die EU betrachtet Autos mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro oder einem Hubraum von mehr als 1.900 cm3 sowie alle Elektro- und Hybridautos als „Luxusautos“, unabhängig von den sonstigen Spezifikationen.

Was in der Aktualisierung der Sanktionspolitik nicht erwähnt wird, ist der Status von Autos russischer Staatsangehöriger mit russischen Kennzeichen, die sich bereits auf EU-Boden befinden.

In mehreren EU-Ländern sieht man häufig Autos mit russischen Nummernschildern, so auch in Bulgarien, wo schätzungsweise 300.000 russische Staatsangehörige Immobilien gekauft haben und viele von ihnen ihre in Russland zugelassenen Fahrzeuge fahren.

Angesichts der zahlreichen Fragen betonte Kommissionssprecher Daniel Ferrie, dass sich die Mitgliedstaaten strikt an das Einfuhrverbot für Autos halten sollten, auch wenn das Fahrzeug nicht tatsächlich „importiert“ wird, sondern die Grenze nur zu Zwecken wie Tourismus oder Kurzaufenthalt überquert.

Ferrie stellte nicht klar, ob es Ausnahmen von der Verpflichtung der nationalen Behörden geben könnte, das Auto russischer Staatsangehöriger zu beschlagnahmen, zum Beispiel wenn diese dauerhaft in dem Mitgliedstaat leben oder einen Flüchtlings- oder humanitären Status genießen.

Quellen : Euractiv

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