Sofortmaßnahmen Für Die Europäische Windkraftindustrie

Der EU-Windkraftsektor steht vor einzigartigen Herausforderungen – das erfordert sofortiges Handeln. Zugleich wird immer mehr Windkraft in der EU benötigt, um die Ziele der EU für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Der Europäische Aktionsplan der Kommission für Windkraft soll gewährleisten, dass die Energiewende und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie Hand in Hand gehen und die Windkraft eine europäische Erfolgsgeschichte bleibt.

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal sagte: „Ohne eine starke industrielle Basis kann es keinen erfolgreichen grünen Wandel geben. Wir müssen für günstige Rahmenbedingungen in allen Sektoren sorgen, damit diese wirksam zur Verwirklichung unserer ehrgeizigen Klima- und Energieziele beitragen können. Dieses Paket wird dazu beitragen, dass der europäische Windkraftsektor zu Hause wachsen kann und weltweit wettbewerbsfähig ist, wodurch die Abhängigkeit von externen Lieferanten verringert wird und grüne Arbeitsplätze entstehen.“

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, einen Anteil erneuerbarer Energie von mindestens 42,5 Prozent bis 2030 zu erreichen und ist bestrebt, einen Anteil erneuerbarer Energie von 45 % zu erreichen. Das bedeutet: eine massive Erhöhung der installierten Windkraftkapazität ist erforderlich, wobei die installierte Kapazität von 204 GW im Jahr 2022 auf über 500 GW im Jahr 2030 anwachsen soll.

Der Windkraftsektor steht vor einzigartigen Herausforderungen:

  • unzureichende und unsichere Nachfrage,
  • langsame und komplexe Genehmigungsverfahren,
  • mangelnder Zugang zu Rohstoffen,
  • hohe Inflation und hohe Rohstoffpreise,
  • unrentable Gestaltung nationaler Ausschreibungen,
  • zunehmender Druck im internationalen Wettbewerb und
  • Risiken im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte.

Der Aktionsplan wird dazu beitragen, eine gesunde und wettbewerbsfähige Windenergie-Lieferkette mit einer klaren und sicheren Projektpipeline zu erhalten, die die erforderlichen Finanzmittel anzieht und weltweit unter gleichen Wettbewerbsbedingungen konkurriert.  Er wird zusammen mit einer Mitteilung zur Umsetzung der Ziele der EU für Offshore-Energie, einschließlich Windenergie, vorgelegt. Diese Mitteilung bezieht sich auf die vor drei Jahren angenommene EU-Strategie für Offshore-Energie. 

Gemeinsame europäische Reaktion durch Kommission, Mitgliedstaaten und Industrie

Der Aktionsplan enthält Sofortmaßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie gemeinsam ergriffen werden müssen. Er baut auf bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften auf und konzentriert sich auf sechs Hauptbereiche:

  1. Beschleunigter Ausbau durch bessere Berechenbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren:  2022 wurde eine Rekordanzahl von Windkraftanlagen mit einer Kapazität von insgesamt 16 GW errichtet, was einem Anstieg um 47 % gegenüber 2021 entspricht. Allerdings liegt dies noch deutlich unter den 37 GW/Jahr, die erforderlich sind, um die EU-Zielvorgabe für erneuerbare Energie für 2030 zu erreichen. Die Kommission leitet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Initiative „Accele-RES“ ein, die eine rasche Umsetzung der überarbeiteten EU-Vorschriften für erneuerbare Energie gewährleisten und dabei den Schwerpunkt stärker auf die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten legen soll. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten, die Sichtbarkeit der Projektpipeline durch Windenenergiezusagen, transparente Auktionszeitpläne und langfristige Planung zu verbessern. Schließlich wird die Kommission den notwendigen Ausbau der Stromnetze im Laufe dieses Jahres mit einem Netzaktionsplan unterstützen.
  2. Ein verbessertes Auktionsdesign: Aufbauend auf der vorgeschlagenen Netto-Null-Industrie-Verordnung und der Reform der Strommarktgestaltung wird die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Auktionen durch Festlegung gut konzipierter und objektiver Kriterien zu verbessern, damit Ausrüstungen mit höherer Wertschöpfung belohnt werden und sichergestellt wird, dass Projekte vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden. Außerhalb der EU soll im Rahmen von „Global Gateway“-Projekten verstärkt auf strategische Vergabestandards zurückgegriffen werden. Zudem ist im Aktionsplan eine Bewertung von Cybersicherheitsrisiken vorgesehen.
  3. Zugang zu Finanzmitteln: Um Investitionen und Finanzierungen für die Herstellung von Windkraftanlagen in Europa zu beschleunigen, wird die Kommission den Zugang zu EU-Finanzmitteln, insbesondere über den Innovationsfonds, erleichtern, wobei die Europäische Investitionsbank (EIB) Garantien zur Risikominderung bereitstellen wird.  Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, die Flexibilität des geänderten Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels in vollem Umfang zu nutzen, um die Herstellung von Windkraftanlagen in der EU zu unterstützen.
  4. Ein faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld:  Um für den Windkraftsektor gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, beobachtet die Kommission aufmerksam etwaige unlautere Handelspraktiken, die Herstellern von Windkraftanlagen von außerhalb der EU zugutekommen, und wird weiterhin auf Handelsabkommen zurückgreifen, um den Zugang zu ausländischen Märkten zu erleichtern und gleichzeitig die Annahme europäischer und internationaler Normen für diesen Sektor zu fördern. Die Kommission wird außerdem mit Investoren zusammenarbeiten, um Investitionshemmnisse zu ermitteln und zu beseitigen.
  5. Kompetenzen:  Groß angelegte Kompetenzpartnerschaften für erneuerbare Energie werden ein wichtiges Forum für die Entwicklung von Projekten zur Kompetenzentwicklung sein. Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung wird die Kommission auch die Einrichtung europäischer Kompetenzakademien für die Netto-Null-Industrie erleichtern, einschließlich einer Akademie speziell für den Windkraftsektor, mit der die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften unterstützt werden sollen. Die Akademien werden Lerninhalte und -materialien entwickeln und sollen innerhalb von drei Jahren nach ihrer Gründung 100 000 Lernende ausbilden.  
  6. Beteiligung der Industrie und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten:  Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Windkraftindustrie an einer EU-Windkraftcharta arbeiten, um die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Windkraftindustrie zu verbessern.

Eine neue Vision für den beschleunigten Ausbau der Offshore-Windkraft

Es wird erwartet, dass Offshore-Windenergie in den kommenden Jahren einen wesentlichen Beitrag zu den Klima- und Energiezielen der EU leisten wird. Aufbauend auf der EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie von 2020 einigten sich die Mitgliedstaaten vor Kurzem auf ehrgeizige neue Ziele für die Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie bis 2050 sowie auf Zwischenziele für 2030 und 2040 für jedes der fünf Meeresbecken der EU.

Im Jahr 2022 belief sich die in der EU-27 installierte Offshore-Kapazität auf insgesamt 16,3 GW. Um die Lücke zwischen den von den Mitgliedstaaten zugesagten 111 GW, und der Kapazität im Jahr 2022 zu überbrücken, müssen wir somit im Durchschnitt fast 12 GW/Jahr installieren, d. h. zehnmal mehr als die im vergangenen Jahr neu installierten 1,2 GW.    

Aus diesem Grund verdoppelt die Kommission ihre Anstrengungen zur gezielten Unterstützung des Sektors für erneuerbare Offshore-Energie und legt zusätzliche Maßnahmen fest, um die Netzinfrastruktur und die regionale Zusammenarbeit zu stärken, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, eine integrierte maritime Raumplanung zu gewährleisten, die Widerstandsfähigkeit der Infrastruktur zu stärken, Forschung und Innovation zu unterstützen sowie Lieferketten und Kompetenzen zu entwickeln.

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