Leipzig – Dank einer Netflix-Serie ist er Deutschlands bekanntester Drogendealer: Seit Montag steht Maximilian S. (28) alias “Shiny Flakes” erneut vor Gericht. Wieder soll er im Darknet ein Drogen-Kaufhaus betrieben haben. Vier mutmaßliche Komplizen, darunter ein Leipziger Rechtsanwalt, sollen mitgemischt haben.
Er genießt den Auftritt im Rampenlicht sichtlich, grinst beim Gang in den Gerichtssaal in jede Kamera. Anders als 2015, als dem “Kinderzimmer-Dealer” der erste Prozess gemacht wurde, trägt Maximilian S. diesmal keine Handschellen.
Das Gericht sieht keine Fluchtgefahr, weshalb er vorerst auf freiem Fuß bleibt.
Die Anklage wirft ihm diesmal vor, zwischen April 2019 und Januar 2021 mit dem ebenfalls vorbestraften Drogenbeschaffer Friedemann G. (36) und dessen Rechtsanwalt André R. (52) eine Bande gegründet und im großen Stil Rauschgift gehandelt zu haben.
Über die Plattform “Candylove” soll die Truppe kiloweise Drogen europaweit verkauft haben – darunter 16,5 Kilo Amphetamin, 2,6 Kilo Haschisch, knapp zwei Kilo MDMA-Ecstasy, ein halbes Kilo Crystal, 350 Gramm Kokain und Tausende XTC- und Psychopharmaka-Pillen.
Die Anklage führt 471 Postsendungen auf – mit Drogen im Gesamtwert von 94.842,50 Euro. Maximilian S. sei der Kopf der Bande gewesen und Friedemann G. der Logistiker, so Oberstaatsanwalt Guido Lunkheit.
Erster Prozesstag: Anwälte diskutierten Rechtmäßigkeit des Verfahrens
Der angeklagte Anwalt habe sich um rechtliche Dinge wie “Legendenstellung”, Schein-Arbeitsverträge und die Anmietung einer “Bunkerwohnung” gekümmert.
Denn gedealt wurde diesmal nicht vom Kinderzimmer aus, sondern aus einem Apartment einer anonymen Studentenwohnanlage. Angeklagt sind zudem zwei Helfer (40, 24), die beim Vertrieb assistiert haben sollen.
Zum Prozessauftakt überließen alle Angeklagten ihren Anwälten das Feld, die in mehreren Anträgen die Rechtmäßigkeit des Verfahrens infrage stellten.
Beanstandet wurde etwa, dass einer der Helfer zu Beginn seiner Tätigkeit für die “Candylove”-Bande noch Heranwachsender gewesen sei, weshalb vor einer Jugendkammer verhandelt werden müsse.
Der Anwalt des Anwalts mokierte, dass man seinen Kollegen rechtswidrig abgehört habe, als der mit seinem Mandanten G. telefoniert habe, und forderte ein Verwertungsverbot.
Der Prozesstag endete schließlich mit einem Rechtsgespräch aller (nicht angeklagten) Juristen hinter verschlossenen Türen. Die Kammer hat insgesamt 18 Verhandlungstage anberaumt.
Source : Tag 24